Einbauschrank Eiche geölt mit Tür-Durchgang
siehe Möbel, Einrichtungen
Einrichtung Empfang SV
Sparkassen-versicherung Karlsruhe
siehe Einrichtungen
Einrichtung Deutsche Bahn Hockerschrank
Stehhilfen
Projektionswand
Medien-Pult, siehe Einrichtungen
Arbeitsplatten Handwerkskammer, siehe Einrichtungen
Deckenpaneel Beleuchtung, siehe Einrichtungen
Faltwand vierteilig
Schiebetüren, siehe Einrichtungen
Trennwand mit Tür verglast
Trennwand mit Doppeltür verglast
mit Ganzglas-Türen
Lowboard, siehe Einrichtungen
Schuh-Board über Eck, siehe Einrichtungen
Medienboard
Lowboard
Planung Küchenumbau und Ergänzung
Bitte beachten Sie: Entwürfe sind geschützt, auch wenn dies nicht extra vermerkt ist, die Vermarktungsrechte gehen nicht automatisch an den Kunden über,
d.h. wenn sich ein Interessent z.B. gegen eine geringe Gebühr einen Ladenentwurf anfertigen lässt, kann er nicht einfach zu anderen Firmen gehen, und sich die Einrichtung identisch oder ähnlich herstellen lassen.
Anders ist es, wenn er den Entwurf regulär, also gegen volle Entlohnung bestellt, dann würde man festlegen, daß er die Rechte dafür erwirbt.
Auch das Design von angefertigten Objekten ist geschützt, auch wenn kein Patent oder Musterschutz angemeldet ist, nur ist dieser Schutz nicht so weitreichend.
Sie dürfen ein hier abgebildetes Objekt, Möbel etc. nicht einfach kopieren oder nachbauen lassen, besonders zum gewerblichen Gebrauch oder Verkauf. - Urheberrecht